Abrechnungsstelle

Die Abrechnungsstelle:
...einfach, schnell und günstig zum Honorar!

Was Ihr Patient sieht

Jeder Patient erhält von uns eine Rechnung mit einem Duplikat. Das Zahlungsziel beträgt 27 Tage nach Erhalt der Rechnung. Wird innerhalb dieser Zeit nicht gezahlt, senden wir eine Zahlungserinnerung, verbunden mit der Bitte, den ausstehenden Betrag möglichst umgehend zu überweisen. Können wir 14 Tage später immer noch keinen Zahlungseingang verbuchen, versenden wir eine letzte Mahnung mit der Aufforderung, innerhalb der nächsten 14 Tage zu zahlen. Insgesamt gewähren wir zur Bezahlung also eine sehr komfortable Frist von 55 Tagen (oftmals auch noch länger)..

Die Ausnahme

Sollte es tatsächlich einmal vorkommen, dass ein Patient auch nach Ablauf der 55 Tage seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist, müssen wir davon ausgehen, dass es sich in diesem Fall um eine nicht eintreibbare Forderung handelt. Sie erhalten dann von uns eine diesbezügliche Mitteilung und Ihr Konto wird einige Tage später mit dem Rechnungsbetrag rückbelastet.

Zusätzlich können Sie uns damit beauftragen, die Forderung für Sie gerichtlich einzutreiben. Wir informieren uns dann zunächst bei einer renommierten Wirtschaftsauskunftei über den Patienten, bevor wir anschließend die notwendigen juristischen Schritte einleiten. So gelingt es uns häufig, die Forderung doch noch zu realisieren. Fair & günstig: Sie selbst zahlen dabei nur die Gerichtsgebühr (ca. 35,- Euro, Stand 2020), die Kosten für Auskunftei und Rechtsanwälte zahlen wir bis zur erfolgreichen Eintreibung oder zum Widerspruch des Patienten.

Beispiel-Dokumente zum Ansehen im PDF-Format

Muster einer Rechnung

Muster eines SoliPrax-Journals

Einverständiserklärung des Patienten (Kopiervorlage)

Praxisaushang PraxisBote (Kopiervorlage)